Rechtsprechung
SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 5140/11
- SG Freiburg, 02.11.2012 - S 22 R 79/10
- BSG, 29.01.2013 - B 13 R 440/12 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Hessen, 21.03.1997 - L 13 An 156/96
Verfallswirkung einer Beitragserstattung - nachträgliche Feststellung der …
Auszug aus SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
Die Beitragserstattung nach § 82 AVG führt zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beiträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (LSG Hessen, Urt. v. 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, zit. in Juris unter Hinweis auf BSGE 33, 177, 181 zu § 1304 RVO m.w.N.).Ein Beitragserstattungsbescheid, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfang entsprochen hat, ist trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlichen nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung ein begünstigender Verwaltungsakt i.S.v. § 45 SGB X (LSG Hessen, Urt. v. 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, zit. in Juris m.w.N.).
- BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - …
Auszug aus SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
Voraussetzung ist, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, verletzt hat, zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht, der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann und die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widerspricht (…vgl. nur BSG, Urt. v. 25.01.1994, BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 37 m.w.N. und Urt. v. 01.04.2004, BSGE 92, 267 ff.). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93
Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch
Auszug aus SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
Voraussetzung ist, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, verletzt hat, zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht, der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann und die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widerspricht (vgl. nur BSG, Urt. v. 25.01.1994, BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 37 m.w.N. …und Urt. v. 01.04.2004, BSGE 92, 267 ff.). - BSG, 11.11.1971 - 1 RA 163/70
Angestelltenversicherung - Weibliche Versicherte - Beitragserstattung wegen …
Auszug aus SG Freiburg, 02.11.2011 - S 22 R 79/10
Die Beitragserstattung nach § 82 AVG führt zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beiträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (LSG Hessen, Urt. v. 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, zit. in Juris unter Hinweis auf BSGE 33, 177, 181 zu § 1304 RVO m.w.N.).